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Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börseninformationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeitverzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.
Der Stadtsparkasse Burgdorf liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.
Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.
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Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.
In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Stadtsparkasse Burgdorf im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
PreisaushangDer Preisaushang enthält grundlegende Angaben zu Preisen im Privatkundengeschäft. |
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Preis- und LeistungsverzeichnisDas Preis- und Leistungsverzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
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GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
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Entgeltinformation gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) |
Entgeltinformation Mein Klassik-Konto | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Mein Aktiv-Konto | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Mein Top-Konto | PDF-Dokument ansehen |
Entgeltinformation Jugendkonto viva | PDF-Dokument ansehen |
OffenlegungsberichtDer Offenlegungsbericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben. |
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BürgerkontoIhre Sparkasse folgt der Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto. |
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BasiskontoDas Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen auf Guthabenbasis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basiskonto sowie ein Antragsformular. |
KontenwechselhilfeHier finden Sie die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort. |
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Beschwerdemanagement-Grundsätze der SparkasseIhre Sparkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze im PDF-Format. |
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Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren FinanzinstrumentenMit der „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“ informieren Sie sich über Ihre Sparkasse – insbesondere zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft. |
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Die neue EU-Zahlungsdiensterichtline: PSD2Die Umsetzung durch nationales Recht erfolgt zum 13. Januar 2018 und gilt dann für alle Sparkassen, Banken und Dienstleister von Finanzdienstleistungen. |
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ZinsanpassungsklauselHier finden Sie Informationen zur Zinsanpassungsklausel und dem Referenzzinssatz. |
Mehr erfahren |
PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf: |
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Soweit wir Ihnen Börseninformationen liefern, stellen diese keine Anlageberatung dar. Die hier enthaltenen Aussagen sind nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden. Sie sollen lediglich die selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern. Die hier enthaltenen Informationen können die auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestellte kundenspezifische und objektorientierte Beratung nicht ersetzen. Bitte setzen Sie sich deshalb mit Ihrem zuständigen Berater in Verbindung.
Die Inhalte werden Ihnen lediglich als Information zugänglich gemacht und dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt, an andere Personen weiterverteilt oder veröffentlicht werden.
Die Inhalte richten sich ausschließlich an Kunden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Inhalte sind daher ausschließlich in deutscher Sprache gefasst. Nicht zugriffsberechtigt sind insbesondere Kunden, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada oder Großbritannien haben. Rechtlich einzig verbindliches Dokument bei Neuemissionen sowie Investmentfonds ist der jeweilige Verkaufsprospekt.
Wir stellen Ihnen die Informationen trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung nur ohne Gewähr für die Richtigkeit/Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit sowie Verfügbarkeit der zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Börsen- und Wirtschaftsinformationen, Kurse, Preise, Indizes, allgemeinen Marktdaten, Bewertungen, Einschätzungen sowie der sonstigen zugänglichen Inhalte zur Verfügung. Dies gilt auch für Inhalte von Dritten. Einschätzungen und Bewertungen reflektieren die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung. Diese können durch aktuelle Entwicklungen überholt sein oder sich ansonsten geändert haben, ohne dass die bereitgestellten Einschätzungen, Bewertungen, Ausarbeitungen und Informationen geändert wurden beziehungsweise werden. Sofern die Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt wurden beziehungsweise Meinungen Dritter wiedergeben, müssen diese nicht mit unserer Auffassung im Einklang, sondern können sogar im Widerspruch hierzu stehen. Die insbesondere im Zusammenhang mit Produktinformationen dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste zu. Etwaig genannte Konditionen sind als unverbindliche Indikationen zu verstehen und sind abhängig von dem Marktgeschehen am Abschlusstag.
Die Aussagen zur Abgeltungssteuer geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der beschlossenen Gesetzesänderungen. Bei Fragen zu steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungshilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antragsverfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antragsverfahren.
Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Startseite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmeldenamens und Ihrer PIN auf der Startseite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antragsdaten durch Eingabe der angeforderten TAN.
Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Die eingegebenen Antragsdaten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach senden Sie die Antragsdaten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.
Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druckvorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weitergehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.
Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.
Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt.
Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Stadtsparkasse Burgdorf verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.