Stirbt die versicherte Person während des Auslandsaufenthaltes, wird für Sie die Überführung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohnsitz organisiert. Die unmittelbaren Kosten der Überführung werden erstattet.
Im Falle einer Beisetzung im Ausland werden die entstandenen Bestattungskosten übernommen. Es werden aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären, erstattet.