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Unsere BLZ & BIC
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Stirbt die versicherte Person während des Auslands­aufenthaltes, wird für Sie die Über­führung des Verstorbenen an seinen letzten ständigen Wohn­sitz organisiert. Die unmittel­baren Kosten der Überführung werden erstattet.

Im Falle einer Bei­setzung im Ausland werden die entstandenen Bestattungs­kosten über­nommen. Es werden aber höchstens die Kosten, die bei einer Überführung entstanden wären, erstattet.

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