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Als Familienangehörige gelten der Ehepartner/Lebenspartner sowie deren Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) bis 18 Jahre. Alle Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Sparkassen-Finanzgruppe gehört laut trendence Graduate Barometer zu den beliebtesten Arbeitgebern bundesweit.