Brille, Massage und Co. – mehr Gesundheit, weniger Kosten
Auch bei ambulanten Behandlungen bleibt oft ein Eigenanteil und einige Maßnahmen müssen Sie komplett selbst finanzieren. Mit der Ergänzungsversicherung „top fit“ verringern Sie Ihre Zuzahlungen für ambulante Heilbehandlungen und sichern sich viele Leistungen wie zum Beispiel Früherkennung, die von Ihrer Kasse nicht mehr übernommen werden.
Die Leistungen
- Kostenübernahme von 80 Prozent (bis zu 520 Euro) für Behandlungen durch Heilpraktiker inklusive verordneter Arzneimittel
- Erstattung für Sehhilfen (bis zu 260 Euro, alle 36 Monate oder bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien)
- Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei Heilmitteln und -behandlungen (Massagen etc.)
- Kostenbeteiligung für sonstige Zuzahlungen in Höhe von 90 Prozent (bis 400 Euro) – zum Beispiel für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel, den gesetzlichen Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung sowie für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung
- Kurtagegeld in Höhe von 13 Euro
- Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigem Rücktransport
- Schutzimpfungen vor Auslandsreisen (bis zu 105 Euro pro Jahr)
Gut zu wissen
Den Tarif „top fit“ können Sie nur als Ergänzung zu den Zahn-Zusatztarifen der VGH abschließen.