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Brille, Massage und Co. – mehr Gesundheit, weniger Kosten

Auch bei ambulanten Behandlungen bleibt oft ein Eigen­anteil und einige Maßnahmen müssen Sie komplett selbst finanzieren. Mit der Ergänzungs­versicherung „top fit“ verringern Sie Ihre Zuzahlungen für ambulante Heil­behandlungen und sichern sich viele Leistungen wie zum Beispiel Früh­erkennung, die von Ihrer Kasse nicht mehr über­nommen werden.

Die Leistungen

  • Kosten­übernahme von 80 Prozent (bis zu 520 Euro) für Behandlungen durch Heil­praktiker inklusive verordneter Arznei­mittel
  • Erstattung für Seh­hilfen (bis zu 260 Euro, alle 36 Monate oder bei Veränderung der Seh­schärfe um mind. 0,5 Dioptrien)
  • Übernahme des gesetzlichen Eigen­anteils bei Heil­mitteln und -behandlungen (Massagen etc.)
  • Kosten­beteiligung für sonstige Zu­zahlungen in Höhe von 90 Prozent (bis 400 Euro) – zum Beispiel für Arznei-, Verbands- und Hilfs­mittel, den gesetzlichen Eigen­anteil bei stationärer Krankenhaus­behandlung sowie für Glaukom- und Hautkrebs­früh­erkennung
  • Kurtagegeld in Höhe von 13 Euro
  • Auslandsreise­kranken­schutz inkl. medizinisch notwendigem Rück­transport
  • Schutz­impfungen vor Auslands­reisen (bis zu 105 Euro pro Jahr)

Gut zu wissen

Den Tarif „top fit“ können Sie nur als Ergänzung zu den Zahn-Zusatztarifen der VGH abschließen.

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