Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.
Hier finden Sie unseren Online-Service zum Sparkassen-Kontowechselservice und die aktuelle Verbraucherinformation zur Kontenwechselhilfe im PDF-Format. Gerne übernimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungsdienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungsverkehrspartner - einfach und bequem online beantragen.
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