Versicherungssummen je Schadenereignis 10, 15, 25 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Erhöhung der Versicherungssumme für Personenschäden über 15 Mio. Euro bleibt die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf 15 Mio. Euro begrenzt.
Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungssumme von mind. 25 Mio. Euro.