Der umfangreiche Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung reicht manchmal nicht aus. Dafür bieten die VGH Versicherungen eine Vielzahl von speziellen Haftpflichtversicherungen an. Zum Beispiel für:
Amts-Haftpflichtversicherung
Absicherung für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst vor Regressansprüchen des Arbeitgebers während der dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstherr kann Sie im Einzelfall nach den beamten- oder tarifrechtlichen Vorschriften in Regress nehmen. Die Amts-Haftpflichtversicherung gibt es in Verbindung mit der Privat-Haftpflichtversicherung, das heißt: Haftpflichtschutz während der dienstlichen Tätigkeiten inklusive Privathaftpflicht für den Versicherungsnehmer und seine Familie.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Absicherung für Bauherren bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Bauvorhaben ergeben können.
Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Absicherung für Hauseigentümer bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren des Haus- und Grundstücksbesitzes ergeben können.
Für Öltankbesitzer: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Absicherung bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Heizöltankanlagen ergeben können. In der PHV Premium für das selbstbewohnte Grundstück ist dieser Versicherungsschutz bereits enthalten.
Hundehalter-Haftpflichtversicherung
gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für Tierhalter bei Schadenersatzforderungen, die sich aus dem Halten von Hunden ergeben können.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Absicherung für Tierhalter bei Schadenersatzforderungen, die sich aus dem Halten von Pferden ergeben können.
Sportboot-Haftpflichtversicherung
Absicherung für Halterinnen oder Halter, Besitzende und Nutzende von Wassersport-Fahrzeugen (zum Beispiel Segelboot, Motorboot, Jetski) bei Schadenersatzforderungen.
Jagdhaftpflicht- und Jagdhundeunfallversicherung
Absicherung für Jägerinnen und Jäger bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben können. Sofern eine Jagdhundeunfallversicherung besonders vereinbart wurde, besteht ein Versicherungsschutz für den Fall des Todes, einer Nottötung oder für die tierärztliche Behandlung des Jagdhundes.
Drohnenhalterhaftpflicht bis 5.000 g Abfluggewicht der Drohne
Wenn Sie Halterin oder Halter von Flugdrohnen sind, sind mit dem Zusatzbaustein PHV Drohnen Personen- und Sachschäden durch Flugdrohnen / Flugmodelle über 250 g bis 5000 g Abfluggewicht mit 3 Millionen Euro Versicherungssumme versichert.