Im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmende selbst und folgende Personen versichert:
Person in Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft
Person in nichtehelicher Lebenspartnerschaft, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
Ihre Eltern und Großeltern, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
Ihre im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebenden geistig behinderten oder pflegebedürftigen Kinder – altersunabhängig
Ihre Gastkinder/Austauschschülerinnen und Schüler/Au-pairs bis 12 Monate
Sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich eingetragen sind.