Unseren Versicherungsschutz genießen Sie als Versicherungsnehmer und
Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner
Ihr nichtehelicher Lebenspartner, sofern bei Ihnen behördlich gemeldet
Ihre minderjährigen Kinder, die volljährigen Kinder nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder einer anschließenden Berufsausbildung befinden bzw. einen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leisten
Eltern und Großeltern, solange sie mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben
Im Haushalt oder einer Pflegeeinrichtung lebende geistig behinderte oder pflegebedürftige Kinder – altersunabhängig
Gastkinder/Austauschschüler/Au-pair bis 12 Monate
Sonstige Angehörige, die bei Ihnen behördlich gemeldet sind.