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Cyber-Schäden und deren Folgen

Onlineverkauf
Sie verkaufen auf einer Online­plattform Ihr gebrauchtes Handy und versenden dieses sofort nach Erhalt des vereinbarten Betrages. Das Konto des vermeint­lichen Käufers wurde allerdings von einem Betrüger geknackt und der vermeint­liche Käufer fordert sein Geld zurück. Die VGH erstattet die Forderung des vermeint­lichen Käufers, wenn beim Verkauf rechts­widrig fremde Daten genutzt wurden.

Ungewollte Übermittlung von Schadprogrammen
Trotz aktueller Antiviren­software wurde Ihr Rechner mit einem Schadprogramm infiziert. Dieses greift auf Ihr Betriebs­system zu. Sie versenden E-Mails, wodurch das Schadprogramm übermittelt wird und die Betriebssysteme der Empfänger und Empfängerinnen beschädigt. Wenn Sie von dem Empfänger oder der Empfängerin der E-Mail auf Schaden­ersatz in Anspruch genommen werden, prüft die VGH die Haftpflicht­frage. Berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadens­ersatz­ansprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.

Cyber-Mobbing
Ihr minder­jähriges Kind diskriminiert ohne Ihr Wissen wochenlang einen Mitschüler in den sozialen Medien. Der Mitschüler erkrankt aus diesem Grund an einer Depression. Seine Eltern machen Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend (Verletzung der Aufsichtspflicht). Die Haftpflicht­frage wird von der VGH geprüft. Berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadens­ersatzan­sprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.

Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen nach Cyber-Mobbing
Ihre 15-jährige Tochter hat für ihr Facebook-Profil ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet. Der Rechtsinhaber verlangt daraufhin die Löschung und Schadenersatz. Die VGH übernimmt die Anwaltskosten für eine erste Beratung aufgrund eines Urheberrechts­verstoßes sowie für die Verteidigung in einem Straf­verfahren. Außerdem befriedigt die VGH berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche, soweit die Urheber­rechts­verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.

Anmietung oder Buchung von Ferienhäusern/-wohnungen oder Hotelzimmern über Online-Portale
Für Ihren nächsten Familien­urlaub haben Sie ein Ferien­haus über ein Online-Portal gemietet und den dafür anfallenden Mietpreis im Voraus überwiesen. Kurz vor Reise­antritt wollen Sie sich erneut über das Ferien­haus informieren, können aber das dazugehörige Online-Portal im Internet nicht mehr aufrufen. Nach einiger Recherche finden Sie heraus, dass Sie auf einen Betrüger oder eine Betrügerin hereingefallen sind und das Ferien­haus gar nicht existiert. Die VGH erstattet Ihnen den Verlust des Mietpreises, den Sie für das vermeintliche Ferienhaus im Voraus bezahlt haben.

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